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Die Begründung, warum der Adenauer nicht ins Dorf zum Protest darf, wechselt stündlich. Erst war er zu gefährlich, dann behauptete die Polizei, die Zulassung sei erloschen (wurde widerlegt). Nun heißt es, er sei zu laut. Hier wird antifaschistischer Protest durch die Polizei verhindert.

Das Prädikat "antifaschistisch" kann nur für Faschisten und Trottel problematisch sein.

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Sowohl das BVerfG als auch der Rezensent Steinbeis vermeiden wohlweislich den von Ihnen hier verwendeten Kampfbegriff. Das ist doch wirklich offenkundig. Und wenn Sie im Landtag die Polizeiarbeit kritisieren, würde ich Ihnen dasselbe empfehlen.