Was bei der Debatte zur Gleichberechtigung ja gern vergessen wird, ist der Zusatz aus 1994*: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Quelle: Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG.