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Das Klimagesetz kommt. Wenn der Wirtschaftsbund nicht wäre könnte man jederzeit in Begutachtung gehen. Ein Meilenstein! Trotzdem lohnt es sich, genauer ins Gesetz zu blicken, denn wenn man NEOS-Verhandler @michaelbernhard.bsky.social im Mittagsjournal zuhört, fallen einige fragwürdige Punkte auf.

1️⃣ Klimaneutralität 2040: Absichtserklärung ohne Konsequenzen – Sofortmechanismen, die greifen sollen, wenn wir vom Zielpfad abkommen, werden sich nur auf EU-Ziele beziehen, nicht auf die AT-Ziele. Damit ist 2040 zwar als Absicht aufgeschrieben, aber nicht mit entsprechenden Sanktionen abgesichert.

2️⃣ Keine Klimaklagen möglich – Unklar, wie das verfassungskonform umgesetzt werden soll, denn der EGMR hat klargestellt: Klimaschutz ist Teil des Rechts auf Privat- und Familienleben und braucht entsprechenden Rechtsschutz.

3️⃣ Lockerung bei zu niedrigem Wirtschaftswachstum – Flexibilität ist gut, aber nur, wenn der Rahmen klar bleibt. Sonst verliert das Klimagesetz seinen wichtigsten Benefit, nämlich Planbarkeit zu schaffen.

Wenn aufgrund von zu niedrigem Wirtschaftswachstum Klimaziele gelockert werden können, schreiben wir die ÖVP-Doktrin Wirtschaft > Klimaschutz in einem Gesetz fest. 1.000.000.000€ Dürre-Schäden in der Landwirtschaft beweisen, dass es absurd ist, Wirtschaft und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen.

Das Klimagesetz muss eine starke, solide Basis sein, die den Kurs vorgibt. Ich hoffe sehr, dass der finale Entwurf, der wohl bald in Begutachtung geht, diesen Kriterien gerecht wird. 👀

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