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Im Januar 2024 vermeldete die Commertunity einen "Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals". Nach nach § 92 Abs. 1 AktG muss hier UnVeRzÜgLiCh eine Hauptversammlung einberufen werden.

"Stietzel und Oberhof weisen den Vorwurf zurück, nach der Millionenabschreibung gegen aktienrechtliche Pflichten verstoßen zu haben." Selbstverständlich haben sie gegen das Aktiengesetz verstoßen und zwar so erheblich, dass hier möglicherweise eine Straftat vorliegt.

Das hätten die Autoren den beiden Herren so nicht durchgehen lassen dürfen. Stietzel wurde im Mai 24 abberufen, bis dahin gab es keine Einladung zu einer HV. Wie gesagt, es heisst "UnVeRzÜgLiCh". Im Juni wurde eingeladen, dort stand aber der Verlust des Grundkapitals nicht mal auf der Tagesordnung.

Die HV wurde abgesagt und zu einer HV im September erneut eingeladen. Auch dort stand das Thema nicht auf der Tagesordnung. Dieses HV wurde abgebrochen. Erst auf der HV im Juni 26 berichtete Oberhof knapp darüber. Ich war dabei.

Das ist in der ganzen Story nur ein Nebenschauplatz, zeigt aber eben sehr deutlich, wie diese Herrschaften agieren. Nie um eine Ausrede verlegen, nur eins ist sicher: Der gewöhnliche Kleinanleger ist bei solchen Clowns am Ende immer der Dumme.

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