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„…kann die Bundesregierung die Sorgen nicht zerstreuen, dass die Dienstleister (IBM, RISE) hinter der elektronischen Patientenakte nach ausländischem Gesetz gezwungen sein könnten, Daten z.B. an die US-Regierung herauszugeben.“ bonn.social/@ulrichkelbe...

bonn.socialUlrich Kelber (@ulrichkelber@bonn.social)In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ kann die Bundesregierung die Sorgen nicht zerstreuen, dass die Dienstleister (IBM, RISE) hinter der elektronischen Patientenakte nach ausländ...

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Verstehe nicht, weshalb das Konzept nicht auf verschlüsselten Containern beruht, deren Schlüssel auf der Patientenkarte liegt. Dann kann der Dienstleister überhaupt keine Daten herausgeben.

Das ist nicht gewollt, da die Daten ja (pseudonymisiert) für die Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen. Lauterbach wollte ja auch LLMs damit trainieren. Arztpraxen dürfen nach Einstecken der Karte die Daten noch einen Monat lang lesen. Das wäre dann auch kompliziert.

„Die Daten der ePA werden immer verschlüs- selt auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und können ohne den Schlüssel des Versicherten nicht durch Unbefugte gelesen werden.“ heißt es im PDF. „Unbefugte“ ist das entscheidende Wort…