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Ja - und muss seit Anfang 2024 auch so sein (gemäß § 14a EnWG)! Stromspeicher mit einer Netzanschlussleistung (bzw. max. Netzbezug) von mehr als 4,2 kW, die netzgeladen werden können, gelten offiziell als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Viele Hersteller haben ihre Geräte dementspr. angepasst.