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Der Vermieter tauscht die Klingelanlage ohne Zustimmung – und plötzlich funktioniert sie nur noch per Smartphone. Das Amtsgericht Charlottenburg stellt klar: So geht es nicht. Mieter haben Anspruch auf eine voll funktionsfähige Anlage im ursprünglichen Zustand. Modernisierung? Fehlanzei…

jurios.deDing, dong! Austausch der Klingelanlage ohne Zustimmung?Der Vermieter tauscht die Klingelanlage ohne Zustimmung – und plötzlich funktioniert sie nur noch per Smartphone. Das Amtsgericht Charlottenburg stellt klar: So geht es nicht. Mieter haben Anspruch auf eine voll funktionsfähige Anlage im ursprünglichen Zustand. Modernisierung? Fehlanzei…

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