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Ärzte und Psychotherapeuten können die Pauschalen für die Befüllung der elektronischen Patientenakte weiterhin abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat die Prüffrist für die bestehenden ePA-Leistungen um ein Quartal bis Ende September verschoben. Mögliche Anpassungen sollen zum 1. Oktober kommen.

kbv.deKBV - ePA-Vergütung bleibt vorerst unverändert

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