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Was hier im Artikel im Detail nicht klargestellt wurde ist das Zusammenwirken verschiedener Gesetze, bzgl PV Anlagen auf Dächern. Hier ist es so, dass erst mal die Einspeisevergütung wegfallen soll, und nach einer Übergangszeit durch eine Direktvermarktung ersetzt werden soll. Nur ist es halt so,

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Dass Direktvermarktung weniger pro kWh bringt (unterhalb des typischen Erzeugungspreises) und zusätzlich Gebühren kostet. Es wäre hier wirtschaftlicher, den Strom zu verheizen als ihn einzuspeisen. Bisher hat man Anlagen oft etwas größer dimensioniert, um auch bei weniger gutem Wetter genug

Eigenverbrauch erzeugen zu können. Vermutlich wird das jetzt zu kleineren Anlagen führen, was in den folgenden Posts noch von Bedeutung ist. Eine kleinere Anlage führt aber zu weniger Eigenverbrauchsquote, was den finanziellen Vorteil reduziert. Jetzt gibt es nicht nur das EEG 2027 wo das mit

Der Einspeisevergütung geregelt werden soll, sondern auch das sog. Netzpaket. Hier ist vorgesehen, dass bei Vorhandensein einer PV Anlage größer als Steckersolar die Grundgebühren für den Anschluss um 70 - 90% steigen MÜSSEN, unabhängig davon wieviel Netzstrom ein Haushalt trotzdem bezieht. Hat

Ein Haushalt ein Elektroauto das nachts geladen wird wird eher noch mehr Netzstrom bezogen als von einem Normalhaushalt ohne alles, trotz PV Anlage. Jetzt haben wir schon die Konstellation kleinere Anlage plus höhere Grundgebühren, was sich auf die Wirtschaftlichkeit negativ auswirkt.