Das rechte Portal „Nius“ darf bei den Berliner Verkehrsbetrieben präsent sein. Die sagen, es sei nur Werbung. Doch damit macht es sich das Unternehmen zu leicht.
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Ich will niemanden bei der BVG entschuldigen, aber die haben die Werbungsgestaltung nach eigener Aussage an Dritte weitergegeben: