Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, soll künftig weder kandidieren noch verbeamtet werden dürfen.
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Da lebst du wohl hinterm Mond!
Nach dem Lesen des Artikels hört sich das leider eher danach an, als wäre die Einjahresfrist ein passendes Hintertürchen für die Rechten, die dann in Zukunft wundersamer Weise immer knapp darunter verurteilt werden wegen harter Einschnitt in deren Rechte und die Linken drüber, weil Recht und Ordnung
§ 24 Verlust der Beamtenrechte (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts 1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder 2. … verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis