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!B Am Mittwoch gab das BMFSFJ bekannt, den Fonds Sexueller Missbrauchs bis Ende 2028 zu beenden. Erstanträge können nur noch bis zum 31.08.25 gestellt werden. Diese Entscheidung bedeutet das faktische Ende eines der wichtigsten Hilfesysteme für Betroffene sexueller Gewalt.

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(1/5) Zum Hintergrund: Der 2013 eingerichtete Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR (bei einem Mehrbedarf bei Behinderung bis zu 15.000 EUR) zu beantragen.

(2/5) Er war eine zentrale Errungenschaft des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch" und bot Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen konnten.

(3/5) Seit April 2024 war durch den Bundesrechnungshof bekannt, dass der Fonds nicht rechtskonform aufgestellt ist, um weitergeführt werden zu können. Diese Zeit wurde jedoch nicht genutzt, um nahtlos ein Nachfolgemodell zu etablieren.

(4/5) Die Öffentlichkeit und Betroffene haben erst vor zwei Tagen über die Medien von der neuen Richtlinie erfahren – diese ist aber bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.