Das humanitäre Völkerrecht schützt auch schiffbrüchige Personen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen.
Da selbst das Palermoprotokoll keinen Einsatz von Streitkräften vorsieht und kein Mandat nach Art VII UN-Charta vorliegt, würde mich die Begründung der Rechtsberater interessieren.