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#SocialMediaVerbot: Anbieter in die Pflicht nehmen, statt junge Menschen zu sanktionieren Heute diskutiert die Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt” von Familienministerin Karin Prien die zentralen Ergebnisse der Handlungsempfehlungen von Ende Juni.

Im Zentrum der öffentlichen Diskussion steht die Frage, ob der Zugang zu #SocialMedia in Deutschland zukünftig an eine Altersgrenze geknüpft werden soll. In ihrem Bericht wägt die Kommission zwei Optionen ab:

Entweder eine Altersbeschränkung für Jugendliche unter 13 Jahren mit zusätzlich abgestuften Schutzstandards für ältere Jugendliche. Oder ein Verzicht auf eine Altersgrenze, dafür aber ein verbindlicher Katalog an sicheren, altersgerechten Plattformeinstellungen, der zum #DSA hinzugefügt werden muss.

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Senior Policy Managerin Eva Lejla Podgoršek erklärt: „Pauschale Altersgrenzen für die Nutzung von Social-Media-Plattformen lehnen wir ab. Sie sperren junge Menschen aus und führen zu keiner Verbesserung der Plattformen selbst. Der alternative Ansatz der Expert*innenkommission bietet mehr Potenzial:"

"Wenn Jugendschutz vom Design her gedacht wird, setzt er dort an, wo die Risiken entstehen – bei den Plattformen. Diese müssen zuerst ihre Pflichten erfüllen. Davon profitieren alle Nutzer*innen, unabhängig von ihrem Alter."

"Allerdings hängen beide Ansätze von einer Bedingung ab: der wirksamen Altersüberprüfung. Der Schutz von Minderjährigen steht hier im Vordergrund, doch sollte eine Altersüberprüfung, wenn überhaupt, nur als Ultima Ratio und so persönlichkeitschützend wie möglich eingeführt werden."

"Den Plattformen fehlt es nicht an Wissen über das Alter ihrer Nutzer*innen – das sie ohnehin mithilfe fragwürdiger verhaltensbasierter Methoden schätzen –, sondern an der Bereitschaft, danach zu handeln."