Anlasslose Kontrollen, KI-Videoüberwachung, Parkschließungen: Die Einstufung kriminalitätsbelasteter Orte ermöglicht weitreichende Grundrechtseingriffe. Der Senat macht es sich zu einfach, wenn er nur die absoluten Zahlen der Polizei heranzieht, wie Kriminologe Hefendehl im @nd-aktuell.de erklärt.
Gutachter zum Görli: Der Park ist eben kein kbO, wie der Senat "unterkomplex und fehlerhaft" behauptet. "Die für einen kbO beizubringenden empirischen Daten hat der Senat nicht nachgewiesen. Somit war die zeitweilige Parkschließung rechtswidrig und wird es bei einer erneuten Schließung wieder sein"
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