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Fischer hat recht: "Unsere rechtliche Grundordnung, schließt es aus, alle Menschen als potenzielle Gefahren zu betrachten und einer Überwachung auszusetzen, die umso effektiver ist, je lückenloser und eingriffsintensiver sie ist. Das sind Fieberträume einer Rundum-Angst."

spiegel.de(S+) CSD-Attentäter Abdul B.: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer verteidigt vorheriges UrteilDer mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. wurde als potenzieller Terrorist verurteilt, doch das Gericht ließ ihn erst mal frei. Was lief falsch in der Justiz? Nur eine Sache, findet Ex-Bundesrichter Tho...

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