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Worum geht es bei der Reform? Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen von BND und Verfassungsschutz überarbeiten. Damit meint sie vor allem: mehr Befugnisse. Wir sehen drei große Probleme.

1️⃣ Die Reform öffnet die Tür für dig. Massenüberwachung: Die Nachrichtendienste sollen etwa große Datenmengen automatisiert mit KI auswerten dürfen und sich auch ohne konkrete Gefahr in Handys und Computer hacken können. Schon die Speicherung von Daten kann Nachteile bedeuten – und jede*n betreffen.

2️⃣ Die Dienste sollen künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch operativ tätig werden. Das verwässert die Trennung zwischen Polizei, Militär und Nachrichtendiensten und entzieht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage:

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Denn sowohl zum BND als auch zum Verfassungsschutz hat Karlsruhe mehrfach klargestellt: Sie dürfen gerade deshalb schon früher und bei geringeren Anlässen überwachen, weil sie das Wissen nicht selbst nutzen dürfen, um aktiv tätig zu werden. Genau das wird aber jetzt möglich.

3️⃣ Die Bundesregierung will die Aufsicht über die Dienste beim sogenannten Unabhängigen Kontrollrat bündeln. Das Gremium erhält dafür aber weder genug Kontrollbefugnisse noch ausreichende Kapazitäten. Eine effektive Aufsicht ist so nicht möglich.

Fazit: Die Pläne ermöglichen es den Diensten, erstmals aktiv einzugreifen und Menschen in ungekanntem Ausmaß zu überwachen – ohne effektive Kontrolle. Das verletzt die Grundrechte und ist in vielen Teilen verfassungswidrig. Die Politik muss den Geheimdiensten wirksame Grenzen setzen!