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Wir gehen für die Grundrechte vor Gericht. Deine Unterstützung zählt: freiheitsrechte.org/mitmachen

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Die Frage, ob ein Verbotsantrag gestellt werden sollte, müssen andere beantworten. Was stimmt: Für die Verfassungswidrigkeit der Partei liegen mit unserem Gutachten bereits ausreichende Anhaltspunkte vor. 👉 www.afd-gutachten.de

taz@taz.de

Möglicherweise liefern die Daten aus dem AfD-Leak Details, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen. Dabei genügt schon das, was bislang bekannt ist.

Wir freuen uns, auch in diesem Jahr gemeinsam mit anderen Partner*innen Unterstützung von @duckduckgo.com zu erhalten! Die Grundrechte im Netz zu verteidigen, ist eine globale Aufgabe. Wir kämpfen gegen staatliche Überwachung und verteidigen die Rechte von Nutzer*innen.

spreadprivacy.com2026 DuckDuckGo Charitable DonationsDuckDuckGo is donating $1M in 2026 to support organizations that share our vision of raising the standard of trust online.

Auch wir werden manchmal von Gerichtsurteilen überrascht. 2025 haben wir vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gewonnen: Eine Daimler-Angestellte darf ihr Gehalt mit einem Kollegen vergleichen, der gleich erfahren/qualifiziert ist, aber viel besser verdient. In der Sache ging der Fall zurück ans LAG…

Das LAG wies den Anspruch auf Gehaltsanpassung ab: Es gebe andere Frauen, die mehr verdienten als unsere Klägerin, und der besagte Kollege verdiene mehr als andere Männer. Objektive und transparente/durchschaubare Gründe, warum unsere Klägerin weniger verdient als der direkte Kollege? Fehlanzeige.

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Neulich haben wir darüber gesprochen, dass obdach- und wohnungslose Menschen in Berlin eine Stelle brauchen, an die sie ihre Beschwerden richten können. Die Union für Obdachlosenrechte (UfO) hat jetzt eine Petition gestartet. Unterschreibt, damit das Thema auf die politische Agenda kommt.

weact.campact.deBerlin: Unabhängige Beschwerdestelle für obdach- und wohnungslose MenschenFast 60.000 Menschen in Berlin haben keine eigene Wohnung – bis 2030 könnten es rund 100.000 sein (Q1, Q2). Sie werden besonders häufig und auch strukturell in ihren Rechten verletzt. Um diese Rechtsv...

#News Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Klage gegen das Gebetsverbot an einem Berliner Gymnasium heute abgewiesen. Wir sind überzeugt: Das Verbot ist diskriminierend & verletzt die Religionsfreiheit. Worum es geht und wie es weitergeht 🧵

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Ein Gutachten von Prof. W. Schiffauer zeigt: Probleme an dieser Schule sind selten, haben nichts mit dem Beten zu tun & zeigen keine Eskalationsgefahr: „Ich halte es […] für unwahrscheinlich, dass die Erlaubnis, das Ritualgebet zu verrichten, eine Störung des Schulfriedens nach sich ziehen würde.“

#News Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Klage gegen das Gebetsverbot an einem Berliner Gymnasium heute abgewiesen. Wir sind überzeugt: Das Verbot ist diskriminierend & verletzt die Religionsfreiheit. Worum es geht und wie es weitergeht 🧵

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Damit wird die Religionsfreiheit einzelner vorsorglich für ein vages Verständnis von „Schulfrieden“ geopfert. Dabei ist es Aufgabe von Schulen, Orte religiöser Vielfalt und Toleranz zu schaffen. Konflikte müssen gemeinsam mit Schüler*innen gelöst werden.

Das Verfahren zeigt, wie wichtig es ist, dass Berlin das LADG mit der Option Verbandsklage hat. So müssen Betroffene von Diskriminierung – hier Jugendliche – ihr Recht nicht alleine durchsetzen. Gleichzeitig gibt es in Gesellschaft & Justiz Nachholbedarf, Diskriminierung zu erkennen & zu beenden.

#News Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Klage gegen das Gebetsverbot an einem Berliner Gymnasium heute abgewiesen. Wir sind überzeugt: Das Verbot ist diskriminierend & verletzt die Religionsfreiheit. Worum es geht und wie es weitergeht 🧵

An einem Berliner Gymnasium verbietet die Schulordnung die „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“, gemeint ist das sichtbare Gebet. Dieses Verbot trifft nur muslimische Schüler*innen, die dieses Gebet als Pflicht empfinden. Sie verstecken sich zum Beten in Büschen oder auf der Toilette.

Die Schulleitung schilderte vor Gericht einzelne Vorfälle mit wenig Bezug zum Gebet. Sie sieht das Risiko, dass das muslimische Gebet den „religiösen Druck“ erhöhe. Diese Ausführungen ließ das Gericht für eine Gefährdung des Schulfriedens genügen. Die vorhandene Benachteiligung sei gerechtfertigt.

Update: Im Verfahren von Jürgen Linnemann hat das Arbeitsgericht Münster heute verkündet, dass es in 6 bis 8 Wochen eine weitere Verhandlung geben wird. Linnemann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und klagt auf Zahlung des Mindestlohns. Alle Hintergründe zu seinem Fall:

freiheitsrechte.orgWerkstätten für behinderte Menschen: Gerechtigkeit statt AlmosenBeschäftigte in „Werkstätten für behinderte Menschen“ verdienen eine faire Entlohnung und haben das Recht auf einen inklusiven Arbeitsmarkt.
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Das zeigt: Die Richterin nimmt unsere Argumente sehr ernst und will die Frage, ob Werkstattbeschäftigte auch Arbeitnehmer*innen im Sinne des Mindestlohngesetzes sein können, gründlich erörtern.

Das ist wichtig, denn der Fall könnte hunderttausenden Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen endlich die Tür zu einer fairen Bezahlung öffnen. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Update: Im Verfahren von Jürgen Linnemann hat das Arbeitsgericht Münster heute verkündet, dass es in 6 bis 8 Wochen eine weitere Verhandlung geben wird. Linnemann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und klagt auf Zahlung des Mindestlohns. Alle Hintergründe zu seinem Fall:

freiheitsrechte.orgWerkstätten für behinderte Menschen: Gerechtigkeit statt AlmosenBeschäftigte in „Werkstätten für behinderte Menschen“ verdienen eine faire Entlohnung und haben das Recht auf einen inklusiven Arbeitsmarkt.

Das Gericht begründete die Entscheidung für einen weiteren Termin mit neuen, schriftlich eingereichten Argumenten der Prozessbeteiligten, die ebenfalls mündlich verhandelt werden sollten.

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Darf eine Schule ihren Schüler*innen das sichtbare Gebet verbieten? Jetzt: Verhandlung mit @freiheitsrechte.org vor dem VG Berlin-die 1.überhaupt nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz /LADG. Es geht um #Diskriminierung & #Religionsfreiheit. Viele fragen: Muss Schule nicht neutral sein?

Gleich geht's los: Wir sind am Verwaltungsgericht Berlin, wo unsere Klage gegen das Gebetsverbot an einem Gymnasium verhandelt wird. Wir hoffen auf einen weiteren Sieg für die Grundrechte und halte euch natürlich auf dem Laufenden. #FreedomNeedsFighters

Am Donnerstag stehen für uns gleich 2 Gerichtstermine an: 1️⃣ Am VG Berlin wird unsere Klage gegen ein Gebetsverbot an einer Schule verhandelt. 2️⃣ Im Verfahren für faire Bezahlung in Werkstätten für behinderte Menschen geht es am ArbG Münster weiter. In beiden Fällen könnte es Urteile geben.

Für alle, die nochmal eine Zusammenfassung brauchen: Warum gibt es in Deutschland die Möglichkeit eines Parteiverbots? Welche Verbote gab es bereits? Und warum halten wir die Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen die AfD für hoch? Ab Min. 10:53 im ARTE Journal mit unserer @valchiof.bsky.social

arte.tvARTE Journal (12/10/2026) - Ist ein AfD-Verbotsverfahren möglich? - Komplette Sendung | ARTEAuf der Pariser Automesse rückt die Macht der chinesischen Autoindustrie unübersehbar in den Mittelpunkt. Emmanuel Macron kündigt einen deutsch-französischen Kompromiss zum Schutz der europäischen Her...

Die Radikalen Töchter hatten für ihr Demokratieprojekt eine Förderung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in Aussicht. Dann starteten sie eine Petition gegen Friedrich Merz. Kurz darauf lehnte das Bundesinnenministerium (BMI) die Förderung ab. Jetzt ziehen sie dagegen vor Gericht.

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Denn wenn Förderentscheidungen ohne nachvollziehbare Grundlage geändert werden können, geht es um mehr als einen einzelnen Förderbescheid: Es geht um die Verlässlichkeit staatlichen Handelns gegenüber der Zivilgesellschaft.

Die Radikalen Töchter hatten für ihr Demokratieprojekt eine Förderung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in Aussicht. Dann starteten sie eine Petition gegen Friedrich Merz. Kurz darauf lehnte das Bundesinnenministerium (BMI) die Förderung ab. Jetzt ziehen sie dagegen vor Gericht.

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Besonders brisant: Aus internen Unterlagen geht hervor, dass die BpB selbst erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Förderstopp hat. Einen rechtlich tragfähigen Grund für die Ablehnung kann sie nicht erkennen. Auch die Erfolgsaussichten einer Klage wurden intern als gut eingeschätzt.

Die Radikalen Töchter legten Widerspruch gegen den Förderstopp ein. Der wurde inzwischen abgelehnt. Eine nachvollziehbare Begründung für den Förderstopp gibt es bis heute nicht. Jetzt wird gerichtlich geklärt, ob der Entzug der Förderung rechtmäßig war.

Die Radikalen Töchter hatten für ihr Demokratieprojekt eine Förderung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in Aussicht. Dann starteten sie eine Petition gegen Friedrich Merz. Kurz darauf lehnte das Bundesinnenministerium (BMI) die Förderung ab. Jetzt ziehen sie dagegen vor Gericht.

Die BpB hatte das Projekt zuvor positiv bewertet. Grundlage dafür waren festgelegte Förderkriterien, gegen die nicht verstoßen wurde. Auch neue Informationen, die eine andere Bewertung rechtfertigen würden, lagen der BpB nicht vor. Trotzdem lehnte das BMI die Förderung plötzlich ab.

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3️⃣ Die Bundesregierung will die Aufsicht über die Dienste beim sogenannten Unabhängigen Kontrollrat bündeln. Das Gremium erhält dafür aber weder genug Kontrollbefugnisse noch ausreichende Kapazitäten. Eine effektive Aufsicht ist so nicht möglich.

Fazit: Die Pläne ermöglichen es den Diensten, erstmals aktiv einzugreifen und Menschen in ungekanntem Ausmaß zu überwachen – ohne effektive Kontrolle. Das verletzt die Grundrechte und ist in vielen Teilen verfassungswidrig. Die Politik muss den Geheimdiensten wirksame Grenzen setzen!

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Denn sowohl zum BND als auch zum Verfassungsschutz hat Karlsruhe mehrfach klargestellt: Sie dürfen gerade deshalb schon früher und bei geringeren Anlässen überwachen, weil sie das Wissen nicht selbst nutzen dürfen, um aktiv tätig zu werden. Genau das wird aber jetzt möglich.

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1️⃣ Die Reform öffnet die Tür für dig. Massenüberwachung: Die Nachrichtendienste sollen etwa große Datenmengen automatisiert mit KI auswerten dürfen und sich auch ohne konkrete Gefahr in Handys und Computer hacken können. Schon die Speicherung von Daten kann Nachteile bedeuten – und jede*n betreffen.

2️⃣ Die Dienste sollen künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch operativ tätig werden. Das verwässert die Trennung zwischen Polizei, Militär und Nachrichtendiensten und entzieht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage:

Worum geht es bei der Reform? Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen von BND und Verfassungsschutz überarbeiten. Damit meint sie vor allem: mehr Befugnisse. Wir sehen drei große Probleme.

Jeden Tag versucht ein Mann seine (Ex-)Frau umzubringen. An jedem zweiten bis dritten Tag gelingt es einem. In unserem Podcast „Grundgesetzlich“ sprechen wir mit Rechtsanwältin Christina Clemm (@clemm.bsky.social) über geschlechtsbezogene Gewalt und darüber, wie sie verhindert werden kann.