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An einem Berliner Gymnasium verbietet die Schulordnung die „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“, gemeint ist das sichtbare Gebet. Dieses Verbot trifft nur muslimische Schüler*innen, die dieses Gebet als Pflicht empfinden. Sie verstecken sich zum Beten in Büschen oder auf der Toilette.
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