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#News Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Klage gegen das Gebetsverbot an einem Berliner Gymnasium heute abgewiesen. Wir sind überzeugt: Das Verbot ist diskriminierend & verletzt die Religionsfreiheit. Worum es geht und wie es weitergeht 🧵

An einem Berliner Gymnasium verbietet die Schulordnung die „demonstrative Ausübung von religiösen Riten“, gemeint ist das sichtbare Gebet. Dieses Verbot trifft nur muslimische Schüler*innen, die dieses Gebet als Pflicht empfinden. Sie verstecken sich zum Beten in Büschen oder auf der Toilette.

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Die Schulleitung schilderte vor Gericht einzelne Vorfälle mit wenig Bezug zum Gebet. Sie sieht das Risiko, dass das muslimische Gebet den „religiösen Druck“ erhöhe. Diese Ausführungen ließ das Gericht für eine Gefährdung des Schulfriedens genügen. Die vorhandene Benachteiligung sei gerechtfertigt.

Damit wird die Religionsfreiheit einzelner vorsorglich für ein vages Verständnis von „Schulfrieden“ geopfert. Dabei ist es Aufgabe von Schulen, Orte religiöser Vielfalt und Toleranz zu schaffen. Konflikte müssen gemeinsam mit Schüler*innen gelöst werden.

Das Verfahren zeigt, wie wichtig es ist, dass Berlin das LADG mit der Option Verbandsklage hat. So müssen Betroffene von Diskriminierung – hier Jugendliche – ihr Recht nicht alleine durchsetzen. Gleichzeitig gibt es in Gesellschaft & Justiz Nachholbedarf, Diskriminierung zu erkennen & zu beenden.

Ein Gutachten von Prof. W. Schiffauer zeigt: Probleme an dieser Schule sind selten, haben nichts mit dem Beten zu tun & zeigen keine Eskalationsgefahr: „Ich halte es […] für unwahrscheinlich, dass die Erlaubnis, das Ritualgebet zu verrichten, eine Störung des Schulfriedens nach sich ziehen würde.“