Angenommen, das "Privattreffen" wäre mit Parteigeldern bezahlt worden, wäre - unabhängig ob Fr. Weidel das Budget alleine verwaltet - es zweckentfremdet und damit veruntreut (§ 266 StGB) worden. Verteidigung: Vielleicht war es aber auch eine satzungegemäße Parteiveranstaltung.
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