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Polizei ruft bei dir an: Ein Täter hat Nacktbilder von dir im Netz verteilt und bietet dich zum Sex an. Ermittlungen laufen. Du willst wissen, wo die Bilder sind, wer sie bekommen hat und warum ständig Männer auf deinem Insta-Account Kontakt aufnehmen. Vor

allem aber, willst du die Deepfake-Nudes löschen. Du beantragst Akteneinsicht - es gibt nur eine Auswertung ohne Quellen. Erneuter Antrag, es kommen Daten einer anderen Geschädigten. Neuer

Antrag: Wieder die gleichen Daten. Beschwerde bis zum Justizminister. Schließlich die Aussage: Es gibt keine weiteren Daten, es wurde vollumfänglich Akteneinsicht gewährt. Die Chatverläufe, die du bei der Polizei gesehen hast,

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mit den Bildern und deinem Insta-Handle - angeblich nicht mehr in der Akte. Das muss stimmen, was die Staatsanwaltschaft da sagt, das haben die ja geprüft. Hat etwa die Polizei die Daten unterdrückt oder verloren? Gibt es eine vernünftige Erklärung? Wir fragen den Innenminister

Staatsapparat ist unfehlbar, muß ich einem guten Rechtsanwalt aber eigentlich nicht erklären. Viel Glück bei der Aufklärung der Umstände des Entschwindens. Hoffentlich kann die Geschädigte dennoch ihr Recht auf Anonymität wiedergewinnen.

Erst in Tweet 3 steht, das Opfer habe einen Chatverlauf "mit den Bildern und deinem Insta-Handl" bei der Polizei gesehen, was aber wohl am Anfang gewesen sein muss, vor der Akteneinsicht...? In Tweet 1 aber "Du willst wissen, wo die Bilder sind"?? Auf dem eigenen gehackten Insta-Account? Oder was?