Aufrechte Demokraten, FDGO-Ultras und Verfassungsschützerinnen schauen und teilen die aktuelle Ausgabe des @zdfmagaz.in mit @janboehm.bsky.social. Der Rest geht merkwürdigen Krawallanwälten mit schlimmer Erfolgsquote vor Gericht auf den Leim. www.zdf.de/play/shows/z...
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2021 haben @xjochenx.bsky.social und ich zur Vergangenheit des #Bundespolizei- Professors Stephan Maninger recherchiert und veröffentlicht, dass die nichts von dessen Vergangenheit, rechten Positionen, Auftritten vor Rechtsextremen, Mitgründung des IfS wusste: www.buzzfeed.de/recherchen/b...
Dessen Anwalt hat uns davor und danach beschimpft, gedroht, eingeschüchtert - und mehrfach gegen uns vor Gericht verloren. Wir haben durchgesetzt und verteidigt, dass man Stephan Maninger öffentlich beim Namen nennen darf - und ausnahmslos alles, was in unseren Texten steht, berichtet werden durfte.
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Meinungsfreiheit ist Grundrecht. Der Krawallanwalt darf zentrale Infos (zB gerichtliche Beschlüsse) unterschlagen. Die WELT darf sich bei üblen Verzerrungen und wirren Einseitigkeiten auf Meinungsfreiheit zurückziehen. Niemand muss das alles so glauben. Und jeder darf sich so blamieren, wie er will.