Aufrechte Demokraten, FDGO-Ultras und Verfassungsschützerinnen schauen und teilen die aktuelle Ausgabe des @zdfmagaz.in mit @janboehm.bsky.social. Der Rest geht merkwürdigen Krawallanwälten mit schlimmer Erfolgsquote vor Gericht auf den Leim. www.zdf.de/play/shows/z...
Post
2021 haben @xjochenx.bsky.social und ich zur Vergangenheit des #Bundespolizei- Professors Stephan Maninger recherchiert und veröffentlicht, dass die nichts von dessen Vergangenheit, rechten Positionen, Auftritten vor Rechtsextremen, Mitgründung des IfS wusste: www.buzzfeed.de/recherchen/b...
Dessen Anwalt hat uns davor und danach beschimpft, gedroht, eingeschüchtert - und mehrfach gegen uns vor Gericht verloren. Wir haben durchgesetzt und verteidigt, dass man Stephan Maninger öffentlich beim Namen nennen darf - und ausnahmslos alles, was in unseren Texten steht, berichtet werden durfte.
Wir finden: Ein Ausbilder der Bundespolizei, der findet, „die Bundeswehr müsse sich auf die Lösung ethnischer Konflikte im Inneren einstellen“, ist ein Problem. Die Bundespolizei findet das offenbar nicht. Nachdem Maninger und sein Krawallanwalt vor Gericht scheiterten, versuchen sie es mit PR:
17 reposts100 likes
Meinungsfreiheit ist Grundrecht. Der Krawallanwalt darf zentrale Infos (zB gerichtliche Beschlüsse) unterschlagen. Die WELT darf sich bei üblen Verzerrungen und wirren Einseitigkeiten auf Meinungsfreiheit zurückziehen. Niemand muss das alles so glauben. Und jeder darf sich so blamieren, wie er will.
Wer aber mal seriös nachlesen will, was da inzwischen alles so zusammengekommen ist, der kann das tun: @xjochenx.bsky.social hat sich der nicht beneidenswerten Aufgabe gestellt, die ganze Kiste nochmal komplett runterzuschreiben. Und: In diesem Text stimmt alles. fragdenstaat.de/artikel/exkl...