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Ist es demokratisch legitim, Zuwanderung begrenzen zu wollen? Ja. Nach „ethnischen“ Kriterien? Nein. #humanrights
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Volle Zustimmung! Allerdings ist das Grundgesetz ein Dokument aus ferner Zeit, dessen Sinn gelegentlich den eigenen Wortlauf überholt. So stammt Art 116 z.B. aus einer Zeit vor der Vereinigung. Die Rechtsordnung danach schleppt ihn mit. Das Völkische ist m.E. noch nicht wirklich aufgearbeitet in 🇩🇪.