Rechtlich möglich wäre ein Entzug der Staatsbürgerschaft von Karin Kneissl, Österreich hat in den beiden relevanten völkerrechtlichen Konvention anno dazumal Erklärungen abgegeben, um sich das Recht vorzubehalten, jemanden staatenlos zu machen, der im Dienst eines anderen Staates Österreich schadet
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derstandard.atKneissl zum möglichen Entzug der Staatsbürgerschaft: "Dann sei es so!"Die ehemalige Außenministerin sprach in den vergangenen Tagen mehrmals mit russischen Medien über ihre Schwierigkeiten mit dem Heimatland
"Austria declares to retain the right to deprive a person of his nationality, if such person being in the service of a foreign State, conducts himself in a manner seriously prejudicial to the interests or to the prestige of the Republic of Austria." treaties.un.org/pages/ViewDe...
treaties.un.org
UNTC
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"Österreich erklärt, sich das Recht vorzubehalten, einem Staatsbürger, der im Dienst eines fremden Staates steht, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt." www.ris.bka.gv.at/GeltendeFass...
ris.bka.gv.at
RIS - Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 19.10.2026
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