[1/2] Mündliche Verhandlung in Sachen @openjur.org ./. Freie u. Hansestadt Hamburg (vertr. d. d. Behörde f. Justiz u. Verbraucherschutz): Die 17. Kammer des VG Hamburg scheint, zumindest nach meinem Eindruck, der Rechtsauffassung von openJur überwiegend zu folgen. Der Vorsitzende sieht
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[2/2] jedenfalls ausreichende Seriosität, die der regulären Presse gleichstünde, unabhängig, ob sich auf Art. 5 GG berufen werden kann. Für einen Vergleich wurde ein Monat anberaumt; sonst Entscheidung im schriftlichen Verfahren – nach jetzigem Stand wohl zugunsten von openJur. #freierechtsprechung
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