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Im Übrigen bin ich dafür, den Rundfunkstaatsvertrag dahingehend zu ergänzen, öffentlich-rechtlichen Sendern zu untersagen, Vertreter von gesichert rechtsextremen Parteien und ähnliche Organisationen zu Talkshows und anderen Unterhaltungs- und "Infotainment"-sendungen einzuladen.

Begründung: Die Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch rechtsextreme Parteien ist evident. Es kann nicht Aufgabe des ÖRR sein, Grundgesetz-feindliche Akteure zu normalisieren und zu verharmlosen, indem man sie außerhalb strenger journalistischer Formatrahmen präsentiert.

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Verständlicher Impuls, falscher Hebel. Ein gesetzliches Einladungsverbot greift in die Rundfunkfreiheit ein und macht eine Behördeneinstufung zum Maßstab dafür, wer im ÖRR sprechen darf. Und die AfD bekäme ihr Lieblingsnarrativ gratis: „Die wollen uns mundtot machen.“

Wirksamer,mE, wäre eine transparente Demokratie: flächendeckende Informationsfreiheit, ein striktes Lobbyregisster, keine Nebeneinkünfte. Wer nach vollziehen kann, wie Politik entsteht, glaubt weniger an „die da oben“. Denn genau von diesem Misstrauen lebt die AfD.

Statt Verbot redaktionelle Verantwortung: klare Formate, Faktencheck in Echtzeit, keine Bühne ohne Einordnung. Das kann der örr schon heute, Transparenz entzieht Populismus den Boden, Verbote liefern ihm stoff.

Etwas nicht zu tun, weil die AfD sich daraufhin als Opfer zelebrieren könnte, halte ich für Quark, da die AfD sich so oder so von morgens bis abends als Opfer zelebriert. Das ist ihr Basis-Narrativ.

Stimmt, die Opferrolle spielt sie sowieso. Mein Punkt ist ein anderer: Ein Einladungsverbot bekämpft das Symptom. Die AfD wächst aus Misstrauen in die Politik und das wird nicht kleiner, wenn sie im ÖRr fehlt. Transparenz bei Lobby, Geld und Entscheidungen setzt an der Ursache an.

Dem widerspricht, dass rechtsextreme Parteien in der Wallonie/Belgien im ÖRR nicht eingeladen oder interviewed werden. Sie finden einfach nicht statt und spielen daher parlamentarisch auch keine Rolle. In Vlandern hingegen schon.

Bei der AfD beträfe das fürs Erste die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen.