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1/10 Der AfD-Leak könnte das Puzzleteil liefern, das für die Einstufung der AfD in Köln gefehlt hatte. Dort lag nur öffentliches Material vor, dem Gericht fehlten Nachweise aus der Innenansicht für Zurechnung und Prägung der Gesamtpartei. Das ändert sich jetzt.

2/10 Die Entscheidung des VG Köln im Frühjahr sprach von fehlenden Nachweisen für die zurechenbare Prägung. Verfassungsfeindliche Bestrebungen sind völlig unstreitig, die Frage war bisher, wie sich die Partei dazu verhält.

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3/10 Kritiker der Prüfung vor dem BVerfG sahen das Verbot schon in weite Ferne gerückt.

4/10 Seit Montag liegen 421.000 interne Mails im Netz, viel Belangloses, aber darunter auch die Erwägungen und Entscheidungen der Parteiführung und ihrer Organe, allen voran des Schiedsgerichts, etwa in der Causa Helferich.

5/10 Wenn ein Schiedsgericht verfassungsfeindliche Bestrebungen untersucht und am Ende entscheidet, dass sie unsanktioniert fortgesetzt werden dürfen, ist das prägend. Hier kommt es nicht mehr auf die Zahl der Belege an.

6/10 Gleiches gilt für die zurechenbare Kenntnis bei Spitzenpersonal und Amtsträgern.