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Leak als Gamechanger fürs Verbotsverfahren?

Anwalt Jun@jun.de

1/10 Der AfD-Leak könnte das Puzzleteil liefern, das für die Einstufung der AfD in Köln gefehlt hatte. Dort lag nur öffentliches Material vor, dem Gericht fehlten Nachweise aus der Innenansicht für Zurechnung und Prägung der Gesamtpartei. Das ändert sich jetzt.

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Sorry, aber auch der 100. "Gamechanger" wird zu keinem Verfahren führen. Es ist mehr als offensichtlich, dass seitens der potenziell dazu befähigten Gremien kein Interesse besteht. So traurig, dumm und gefährlich es auch ist. Wenn dann kann es nur über eine evtl kommende Mehrheit im Bundesrat gehen.

Das ist kein Problem. Verwertungsverbote sind bei uns an sehr hohe Hürden geknüpft - nicht so, wie in den USA und wie man das aus US-Krimis kennt. Ein Beispiel: Steuer-CDs wurde immer wieder von Finanzämtern angekauft und erfolgreich ausgewertet, obwohl aus vermutlich illegalen Quellen stammend.

Jetzt kann man wieder darüber diskutieren, ob man wie in den USA hinsichtlich Beweisen die "Frucht des verbotenen Baums"-Regel braucht, die illegal erlangte Beweise für nichtig erklärt.

Unsere Regierung würde doch nicht mal dann ein Verfahren prüfen lassen, wenn die AfD damit beginnen würde, eigene K-Lager für Migranten, Juden, Schwule oder politische Gegner zu betreiben… Für ein Verbotsverfahren haben wir schlichtweg die falscheste Regierung!

Auch der Bundesrat kann einen Verbotsantrag beim BVerfG stellen. Momentan der einzig verbliebene realistische Hebel und deshalb ist es umso wichtiger, dass Landesregierungen, die sich bisher enthalten haben, nun zustimmen würden (und dass sich andere Landesregierungen noch umbesinnen).

Ihr Wort in Gottes Ohr. Ein technisches Feedback - die Untertitelung war zum Teil grauselig - falls Sie die Möglichkeit haben, hier vor der Veröffentlichung noch eine Kontrolle zu machen, bitte.

Einen Tod muss man sterben. KI kann manche Dinge halt nicht wirklich gut. Und wenn man kein Produktionsteam hat, nimmt man gewisse Dinge in Kauf, wenn es schnell gehen muss. Bei lange geplanten Videos bearbeite ich das auch. Das kostet aber unfassbar viel Zeit, die man im Berufsalltag oft nicht hat.

Ich hoffe es, aber glaube nicht dran. Dazu is die Union mittlerweile zu weit im gleichen ideologischen Lager unterwegs. Und radikalisiert sich ähnlich schnell wie die Afd aus den anfangsjahren

Hoffentlich. Es ist ein großer Fehler, dass das Verfahren nur durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung angestoßen werden kann aber nicht durch zivilgesellschaftliche Organisationen. Damit werden wir Bürger allein gelassen und sind den politischen Spielchen der Parteien ausgeliefert.

Einfach so nicht, aber wenn es der Beweisführung dienlich ist, dann JA. Jede/r Richter*in würde das zulassen, da es dem Volke dienlich wäre. Richter*in entscheiden im Namen des Volkes (allen Bevölkerungsgruppen in Deutschland!).