Ja, ein Kommentar ist ein Kommentar. Aber ein Kommentar im ÖRR, der zur „konsequenten Abkehr“ von der ohnehin extrem unzureichenden Klimaschutzpolitik aufruft, verstößt gegen den ör Programmauftrag, weil grundgesetzwidrig, und gefährdet Gesundheit & Leben der Menschen.
Post
tagesschau.deDie Meinung von Thomas Berbner, NDR, zur Generaldebatte im BundestagDie Meinung von Thomas Berbner, NDR, zur Generaldebatte im Bundestag
Art. 5 I S. 1 GG "Jeder hat das Recht seine Meinung [...] frei zu äußern [...]" Art. 5 II GG Regelt, dass I für bestimmte Dinge nicht gilt. Es können durchaus persönliche Meinungen sein, sie zu äußern kann jedoch sanktioniert werden. Und das ist auch gut so. ->
1 repost1 like