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"verstößt gegen den ör Programmauftrag, weil grundgesetzwidrig," Nein, es gilt die Meinungsfreiheit. Es ist auch rechtens eine Meinung zu haben, die dem GG widerspricht. Selbst wenn man weiß, daß es den menschgemachten Klimawandel gibt, muß man nicht der Meinung sein, was dagegen tun zu müssen.

Das Grundgesetz regelt nicht die Äußerung sondern garantiert das Recht auf Meinungsfreiheit. Für alle. Grundrechte werden nicht geregelt. Regelungen in Gesetzen sind nur dazu da, daß man seine Grundrechte auch ausüben kann.

Art. 5 I S. 1 GG "Jeder hat das Recht seine Meinung [...] frei zu äußern [...]" Art. 5 II GG Regelt, dass I für bestimmte Dinge nicht gilt. Es können durchaus persönliche Meinungen sein, sie zu äußern kann jedoch sanktioniert werden. Und das ist auch gut so. ->

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Da ist eben die Frage, was genau eine Meinung ist und was z.B., einfach eine Beleidigung, Verunglimpfung, Bedrohung... Ich zähle sowas nicht zu "Meinung". Wenn man meint Meinung einschränken zu können und nur zulässig ist, was die Mehreit per Gesetz erlaubt, geht's schnell dahin mit der Demokratie.

Du mußt erstmal eine Demokratie haben, die du verteidigen kannt. Die Regierungsparteien hatten bei der Wahl nur 45%. Die Phrase von der wehrhaften Demorkatie war schon immer ein fundamentaler Irrtum, wie wir gerade sehen.

Jemand kann der Meinung sein, dass der Massenmord an den Juden im Dritten Reich so nicht stattgefunden haben kann oder dass es Menschen gibt die weniger wert sind als andere. Wenn er jetzt meint diese Meinung auch äußern zu müssen, dann klopft ganz schnell die StA und der §130 StGB an der Tür.

Sicherlich ist das eine Meinung. Sie entspricht halt nicht den Tatsachen und wird zu Recht sanktioniert, weil sie gegen Strafgesetze verstößt. Wobei es häufig nicht einmal die Meinung der Äußernden ist, weil sie genau wissen, dass die Schoa so stattgefunden hat. s. Haverbeck, Stolz, Mahler

"wird zu Recht sanktioniert, weil sie gegen Strafgesetze verstößt. " Sie wird nicht einfach sanktioniert weil es in einem Gesetz steht, sondern weil die Holocaustleugnugn eine Verunglimpfung der toten Opfer und eine Beleidigung der Übelrebenden ist. Es ist keine "Meinung".