Ja, ein Kommentar ist ein Kommentar. Aber ein Kommentar im ÖRR, der zur „konsequenten Abkehr“ von der ohnehin extrem unzureichenden Klimaschutzpolitik aufruft, verstößt gegen den ör Programmauftrag, weil grundgesetzwidrig, und gefährdet Gesundheit & Leben der Menschen.
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tagesschau.deDie Meinung von Thomas Berbner, NDR, zur Generaldebatte im BundestagDie Meinung von Thomas Berbner, NDR, zur Generaldebatte im Bundestag
Jemand kann der Meinung sein, dass der Massenmord an den Juden im Dritten Reich so nicht stattgefunden haben kann oder dass es Menschen gibt die weniger wert sind als andere. Wenn er jetzt meint diese Meinung auch äußern zu müssen, dann klopft ganz schnell die StA und der §130 StGB an der Tür.
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