Ja, ein Kommentar ist ein Kommentar. Aber ein Kommentar im ÖRR, der zur „konsequenten Abkehr“ von der ohnehin extrem unzureichenden Klimaschutzpolitik aufruft, verstößt gegen den ör Programmauftrag, weil grundgesetzwidrig, und gefährdet Gesundheit & Leben der Menschen.
147 reposts493 likes