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Ich bin überzeugt: das Verwaltungsgericht Leipzig hat in 1. Instanz nicht ausreichend berücksichtigt, dass diese Polizeimaßnahme gegen mich bei einer Querdenken-Demo ein (vollkommen unverhältnismäßiger) Eingriff in die Pressefreiheit war. Gemeinsam mit meinem Anwalt habe ich Berufung beantragt.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat in erster Instanz meine Klage abgewiesen. Ich werde jetzt mit meinem Anwalt die Urteilsbegründung auswerten und das weitere Vorgehen besprechen.