Ja, ein Kommentar ist ein Kommentar. Aber ein Kommentar im ÖRR, der zur „konsequenten Abkehr“ von der ohnehin extrem unzureichenden Klimaschutzpolitik aufruft, verstößt gegen den ör Programmauftrag, weil grundgesetzwidrig, und gefährdet Gesundheit & Leben der Menschen.
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tagesschau.deDie Meinung von Thomas Berbner, NDR, zur Generaldebatte im BundestagDie Meinung von Thomas Berbner, NDR, zur Generaldebatte im Bundestag
Sie wird genau deshalb sanktioniert, weil es eine Straftat gem. § 130 III StGB ist. Gäbe es eine solche Norm nicht, dann dürfte auch nicht bestraft werden. Art. 103 II GG und § 1 StGB. Wenn man alleine auf die Äußerung abstellt, ist eine unwahre Tatsachenbehauptung und keine schützenswerte Meinung.
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