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☝️ Zwar muss nicht jede Infrastrukturinvestition das Klima schützen, aber: Offensichtlich klimaschädliche Investitionen in Infrastruktur – zB die Erschließung von Gasfeldern zwecks Bau neuer Gasinfrastruktur oder die Errichtung von Gaskraftwerken – dürften nicht aus dem neuen Fonds finanziert werden.
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Die Rechtsanalyse zum Errichtungsgesetz zum Sondervermögen gibts hier: www.wwf.de/fileadmin/fm... Die juristische Herleitung des darunter liegenden Klimaschutzgebots: www.wwf.de/fileadmin/fm... Die Analyse zum KTFG-Änderungsgesetz: www.wwf.de/fileadmin/fm...
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