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Das ist ein schönes #Sondervermögen, das ihr da habt. WOULD BE A SHAME IF das Verfassungsgericht das mal wieder einkassieren würde. Unser Rechtsgutachten ist da eindeutig. SERVICETHREAD!🧵

tl;dr: Wenn das so bleibt, agiert die #Bundesregierung verfassungswidrig. Warum? Bei den Investitionen im Rahmen des Sondervermögens muss Klimaschutz "Kernkriterium" für Investitionsentscheidungen sein. Und das freilich nicht nur bei den 100 Milliarden fürs Klima. Sondern: ✨INSGESAMT✨. Das heißt:

☝️ Zwar muss nicht jede Infrastrukturinvestition das Klima schützen, aber: Offensichtlich klimaschädliche Investitionen in Infrastruktur – zB die Erschließung von Gasfeldern zwecks Bau neuer Gasinfrastruktur oder die Errichtung von Gaskraftwerken – dürften nicht aus dem neuen Fonds finanziert werden.

Und weiter sagt unser Gutachten: Die zusätzlichen Investitionen müssten konkrete, zusätzliche Verbesserungen sowohl der Infrastruktur ALS AUCH beim Klimaschutz bewirken. Konkret: Aus dem #Sondervermögen dürfen nur Maßnahmen finanziert werden, von denen 1 zusätzliche Treibhausgasminderung ausgeht. 🥰

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"Keine offensichtlich klimaschädlichen Investitionen". Der Satz, den du markierst ordnet die Formulierung in 143h Abs. 1 ein, wo Infrastruktur und Klimaschutz parallel gesetzt werden, dann kommt der Rest des GG hinzu und es wird gefolgert, dass man eben keine Stinkekraftwerke finanzieren kann.

Nur so kommt die Regierung mit dem #Sondervermögen ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nach, damit junge und künftige Generationen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Deshalb, werte #Bundesregierung: nachbessern! Ihr wollt noch mehr Details? Kein Problem: