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☝️ Zwar muss nicht jede Infrastrukturinvestition das Klima schützen, aber: Offensichtlich klimaschädliche Investitionen in Infrastruktur – zB die Erschließung von Gasfeldern zwecks Bau neuer Gasinfrastruktur oder die Errichtung von Gaskraftwerken – dürften nicht aus dem neuen Fonds finanziert werden.
Und weiter sagt unser Gutachten: Die zusätzlichen Investitionen müssten konkrete, zusätzliche Verbesserungen sowohl der Infrastruktur ALS AUCH beim Klimaschutz bewirken. Konkret: Aus dem #Sondervermögen dürfen nur Maßnahmen finanziert werden, von denen 1 zusätzliche Treibhausgasminderung ausgeht. 🥰
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Die Rechtsanalyse zum Errichtungsgesetz zum Sondervermögen gibts hier: www.wwf.de/fileadmin/fm... Die juristische Herleitung des darunter liegenden Klimaschutzgebots: www.wwf.de/fileadmin/fm... Die Analyse zum KTFG-Änderungsgesetz: www.wwf.de/fileadmin/fm...
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Und nu? Kann die Grüne Bundestagsfraktion mit der LINKEN und 8 SPD-lern Normenkontrollklage in Karlsruhe machen gegen das verfassungswidrige Sondervermögen? Oder wissen die Grünen wie beim AfDVerbot wieder besser Bescheid als das Bundesverfassungsgericht und rufen erst gar nicht in Karlsruhe an.😁