Da hat das Abwarten auf Russmedia nicht geholfen...der BGH legt selbst vor: Künast / Meta
Am 27.10. verhandelt der BGH (VI ZR 64/24) über die Revision von Künast gegen Meta. Die Verhandlung war ausgesetzt worden, um die Entscheidung des EuGH in der der Rechtssache C‑492/23 (Russmedia) abzuwarten. Sieht gut aus für die Klägerin! Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Urteil des LG FFM