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1/10 Der AfD-Leak könnte das Puzzleteil liefern, das für die Einstufung der AfD in Köln gefehlt hatte. Dort lag nur öffentliches Material vor, dem Gericht fehlten Nachweise aus der Innenansicht für Zurechnung und Prägung der Gesamtpartei. Das ändert sich jetzt.

2/10 Die Entscheidung des VG Köln im Frühjahr sprach von fehlenden Nachweisen für die zurechenbare Prägung. Verfassungsfeindliche Bestrebungen sind völlig unstreitig, die Frage war bisher, wie sich die Partei dazu verhält.

3/10 Kritiker der Prüfung vor dem BVerfG sahen das Verbot schon in weite Ferne gerückt.

4/10 Seit Montag liegen 421.000 interne Mails im Netz, viel Belangloses, aber darunter auch die Erwägungen und Entscheidungen der Parteiführung und ihrer Organe, allen voran des Schiedsgerichts, etwa in der Causa Helferich.

5/10 Wenn ein Schiedsgericht verfassungsfeindliche Bestrebungen untersucht und am Ende entscheidet, dass sie unsanktioniert fortgesetzt werden dürfen, ist das prägend. Hier kommt es nicht mehr auf die Zahl der Belege an.

6/10 Gleiches gilt für die zurechenbare Kenntnis bei Spitzenpersonal und Amtsträgern.

7/10 Die Auswertungen aus dem geleakten Material laufen noch. Vor der unprivilegierten Beschaffung und Verteilung sei gewarnt. Vor Gericht kann das Material aber gerade wegen seiner staatsfernen Herkunft verwertbar sein, wie das BVerfG für Steuer-CDs entschied (2 BvR 2101/09).

8/10 Warum hatte der Verfassungsschutz dieses Material nicht vor dem VG Köln vorgelegt, obwohl die Richter es nahegelegt hatten? Wegen der NPD-I-Entscheidung, um das Verfahren vor dem BVerfG nicht zu torpedieren.

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9/10 Der Verfassungsschutz kannte das Material sicher, vor dem Verfassungsgericht wäre es aber möglicherweise wegen infizierter Quellen unverwertbar gewesen. Jetzt ist es öffentlich.

10/10 Die verfassungsrechtlichen Auswirkungen werden wir in den nächsten Wochen in Ruhe beleuchten.

Bravo❗ Anwalt Jun bleibt am Thema "AfD" dran❗ Wir lassen uns unsere Demokratie von niemanden kaputt machen❗ Als Fachanwalt für IT-Recht sollte er aber auch spannende Themen wie KI nicht unberücksichtigt lassen❗🌞💚🌻

Interessant finde ich hier den Begriff "öffentlich". Ist denn etwas als öffentlich zu betrachten, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und rechtswidrig öffentlich wurde oder entstündie hier bei einem Prüfverfahren ein Verwertungsverbot?

Das würde wohl das BVerfG entscheiden. Und da das deutsche Recht absoluten Beweisverwertungsverboten ja eher kritisch gegenüber steht, könnte es auf "Interesse am Schutz der FDGO wiegt schwerer als illegal veröffentlichte Daten zu nutzen" hinauslaufen.

Es gibt diese wesentliche Ausnahme. Zur Beweisverwertung für ein Parteiverbotsverfahren kommt alles in Frage, was "staatsfern" ist. Also legal oder auch illegal veröffentlichtes authentisches Material. Das liegt am überragenden allgemeinen Interesse am Schutz der FDGO.

Naja, der Verfassungsschutz hatte sicherlich keinen Zugriff auf die Postfächer. Aber es ist anzunehmen, dass sie über relevante Entscheidungen anderweitig Bescheid wissen.

Ist das Problem dabei nicht eher, dass man nicht zwischen Verfassungsschutzagenten (eher Informanten) und Parteipersonal unterscheiden könnte? Würde das jetzt wieder drohen, wenn ein Teil der Mails dem Verfassungsschutz nahe Parteigrößen betrifft?