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8/10 Warum hatte der Verfassungsschutz dieses Material nicht vor dem VG Köln vorgelegt, obwohl die Richter es nahegelegt hatten? Wegen der NPD-I-Entscheidung, um das Verfahren vor dem BVerfG nicht zu torpedieren.
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@jun.de Ich kann nicht anders, aber als Nebeneffekt wünschte ich mir, dass nach seinem Auftritt in Erfurt auch dem Hans-Georg Maaßen über diesen Wege publikumswirksam seine unlautere Fehlburteilung nachgewiesen werden kann.
Nachtrag: LTO greift mal wieder unter die Arme: www.lto.de/recht/hinter...
lto.deSind die AfD-Leaks in einem Verbotsverfahren verwertbar?Die AfD ist Ziel eines Hacker-Angriffs geworden. 421.000 interne E-Mails könnten Stoff für ein Verbotsverfahren liefern. Dürfen Verfassungsschutz und BVerfG sie verwerten?
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